IHR ANSPRECHPARTNER IM BEREICH Erbrecht

CHRISTOPHER ALBIEN * CHRISTOPHER ALBIEN   *
CHRISTOPHER ALBIEN   *
CHRISTOPHER ALBIEN *
Rechtsanwalt
Telefon: 040 / 37 47 60-0
Telefax: 040 / 37 47 60 -60
E-Mail: christopher.albien[a]greeve.de

Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht/Erbrecht/Agrarrecht

Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg. Erstes (2005) und zweites Staatsexamen (2008) in Hamburg. Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg seit 2010.

Langjährige Tätigkeit in zwei führenden internationalen Wirtschaftskanzleien.

Christopher Albien berät sowohl in- als auch ausländische Unternehmen in Fragen des deutschen Gesellschaftsrechts sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden Investments. Einen besonderen Schwerpunkt bildet in diesem Zusammenhang die Beratung bei Agrarinvestments.

Seine Expertise umfasst ferner die Beratung von Privatpersonen und Unternehmern im Bereich des Erbrechts, insbesondere bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung, der Nachfolge bei Arztpraxen und der Hofnachfolge.

Fremdsprachen: Englisch, Spanisch

Veröffentlichungen:
    Die Veräußerung von landwirtschaftlichen Betrieben (Teil I), Agrar- und Umweltrecht (AUR) 2012, Seite 161 ff.
    Die Veräußerung von landwirtschaftlichen Betrieben (Teil II), Agrar- und Umweltrecht (AUR) 2012, Seite 201 ff.
    Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Compliance 2012/2013, Betriebs-Berater 2013, Seite 2883 ff.
    Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Mergers & Acquisitions und Corporate Finance, Betriebs-Berater 2015, Seite 194 ff.
    Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Compliance 2014, Betriebs-Berater 2015, Seite 1795 ff.
Das Erbrecht stellt eine komplexe Materie dar, dessen Regelungen oft schwer zu durchschauen sind. Hinzu kommt die weit verbreitete Scheu, sich mit Themengebieten wie Testament oder Erbrechtsnachfolge rechtzeitig zu befassen. Oftmals werden daher die Vorteile, welches eine zu Lebzeiten getroffene Regelung der Vermögensverhältnisse auch bis über den Tod hinaus ermöglicht, nicht wahrgenommen.

Wir sind sowohl im Bereich der Testamentserstellung, Erbeinsetzung, Erbvertrag als auch der Testamentsvollstreckung und der damit verbundenen Gesamtrechtsnachfolge und eventuell bestehender Erbschaftsansprüche tätig. Eine persönliche und umfassende Beratung sowohl bei der Planung und Ausführung Ihrer speziell auf Sie zugeschnittenen erbrechtlichen Interessen können wir Ihnen mit unserem Know-How ebenfalls bieten.

Haben Sie Fragen zu Erbfall, Testament oder Nachfolge-Regelungen? Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Albien gern an!